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Unfallversicherung Vergleich

Kündigung und Wechsel bestehender Unfallversicherungen

Die Unfallversicherung als elementarer Versicherungsschutz

Ein Unfall kann jeden treffen, in nahezu allen Situationen. Sind gesetzlich Versicherte am Arbeitsplatz sowie in der Schule oder Kita noch über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, besteht im privaten Bereich grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Wer sich hier bei einem Unfall derart verletzt, dass bleibende Schäden nicht zu verhindern sind, muss unter Umständen seinen Beruf aufgeben und damit auf sein Einkommen verzichten. Kinder können in diesen Fällen oft nicht einmal eine Ausbildung absolvieren und können so quasi nie ein eigenes Einkommen erzielen. Zudem ist bei einer schweren Invalidität nicht selten auch der Umbau von Haus und Heim notwendig, um hier weiter leben zu können.

 

Um die finanziellen Folgen abzusichern, empfiehlt sich der Abschluss einer Unfallversicherung. Diese sollte eine Versicherungssumme von mindestens 100.000 Euro aufweisen, um im Ernstfall ausreichend abgesichert zu sein. Zudem ist es ratsam, einen Tarif mit Progression zu wählen, um bei einem hohen Invaliditätsgrad entsprechend höher abgesichert zu sein.

Vergleich der Versicherungsverträge ratsam

Der Markt für Unfallversicherungen ist sehr unübersichtlich, weshalb sich vor dem Abschluss einer solchen Versicherung ein Unfallversicherung Vergleich durchaus lohnt. Ein solcher Vergleich kann im Übrigen auch dann sinnvoll sein, wenn bereits eine Unfallversicherung besteht. Ist die Versicherungssumme hier nach Prüfung jedoch zu gering, bietet der Tarif keine Progression oder wird die Versicherung in unabhängigen Tests negativ bewertet, kann sich auch ein Versicherungswechsel lohnen. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass die neue Unfallversicherung dann mit dem aktuellen Alter berechnet wird, auch der aktuelle Gesundheitszustand muss berücksichtigt werden. Wer in der Zwischenzeit schwer wiegende Erkrankungen erlitten hat, sollte von einem Wechsel absehen.

Kündigung und Wechsel einer bestehenden Unfallversicherung

Wer feststellt, dass die bisher genutzte Unfallversicherung nicht ideal ist und dass andere Verträge weitaus bessere Leistungen bieten, sollte die Unfallversicherung wechseln. Hierzu ist zum einen die Kündigung des Altvertrages und zum anderen der Abschluss der neuen Versicherung notwendig. Bevor die bisherige Unfallversicherung gekündigt wird, sollte der neue Vertrag vereinbart werden. Hierzu ist die Annahmebestätigung der Versicherung entsprechend abzuwarten. Liegt die Annahmebestätigung der neuen Versicherung vor, kann nun der Altvertrag gekündigt werden. Für diese Kündigung ist in der Regel eine dreimonatige Frist zum Ende eines Versicherungsjahres einzuhalten. Im Anschluss kann dann der Versicherungsschutz über die neue Unfallversicherung in Anspruch genommen werden. Die Vertragskündigung sollte schriftlich und idealer Weise mit Einschreiben erfolgen. So kann sichergestellt werden, dass die bisherige Versicherung die Kündigung auch tatsächlich erhalten hat und vornehmen wird. Eine Kündigungsbestätigung sollte ebenfalls angefordert werden.
 

Unfallversicherung Vergleich
23.11.2011
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