Selbstständige sind auf ihre tagtägliche Leistungskraft besonders angewiesen. Insbesondere ein Unternehmer darf nicht krank werden, ohne dass seine Firma möglicherweise gravierend darunter leidet. Selbstständige haben dabei weder eine automatische gesetzliche Renten- oder Krankenversicherung noch sind sie selbstverständlich wie Arbeitnehmer unfallversichert. Sie fallen nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung. Vielmehr müssen sie diese freiwillig beantragen. Dies geschieht, indem sich der Selbstständige an die zu seiner Tätigkeit passende Berufsgenossenschaft wendet und die Aufnahme in die gesetzliche Unfallversicherung beantragt. Im Zweifelsfalle ist es möglich, sich an die „Deutsche gesetzliche Unfallversicherung“ (DGUV) zu wenden, um zu erfahren, welche Berufsgenossenschaft im konkreten Fall die richtige ist.
Ist eine gesetzliche Unfallversicherung gegeben, sind Unfälle während der Berufstätigkeit, während des Arbeitsweges und zum Teil auch Berufskrankheiten finanziell abgesichert, wobei die Beitragsraten je nach Berufsgruppe und deren Risiko unterschiedlich hoch sein können (so hat ein Dachdecker ein höheres Risiko als ein Anwalt). Vor allem für Selbstständige, die keine private Unfallversicherung haben, ist die gesetzliche Unfallversicherung dringend anzuraten. Dabei ist es zum Beispiel möglich, eine Art Grundversicherung abzuschließen, indem die niedrigsten Raten berechnet, gezahlt und im Unglücksfall ausbezahlt werden. Eine gesetzliche Unfallversicherung hat dabei den Vorteil, dass die Leistungen im Bedarfsfall zuverlässig eintreffen, da es sich um eine staatlich garantierte Maßnahme handelt. Die maximale Versicherungssumme umfasst je nach Genossenschaft bis zu 84.000 Euro. Insbesondere wenn keine andere Unfallversicherung vorliegt, dann ist eine gesetzliche Unfallversicherung dringend anzustreben, um eine Grundsicherung zu gewährleisten. Dies ist auch der Hintergrund der Tatsache, dass eine gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer zwingend vorgeschrieben ist.
Jedoch geschehen viele Unfälle auch zum Beispiel im Freizeitbereich, im Verkehr oder im Haushalt. Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung auch bei Arbeitnehmern nicht. Daher ist eine private Unfallversicherung sinnvoll, die die Eventualitäten außerhalb des Arbeitsumfeldes (wie Haushalts- und Freizeitaktivitäten) abdeckt. Auch für Selbstständige ist es dabei notwendig, die Höhe der Versicherungssumme an das durchschnittliche Gehalt anzupassen, um Versorgungslücken im Bedarfsfalle zu schließen.
Ein Vergleich von Unfallversicherungen kann hier wertvolle Hinweise für die richtige Entscheidung geben. Eventuell kann – je nach Versicherungsklauseln – der Schutz auch soweit erweitert werden, dass er Arbeit, Berufskrankheiten und Arbeitswege umfasst. Bezüglich Berufskrankheiten kommt aber wohl eher eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht.
Falls eine umfassende private Unfallversicherung gegeben ist, ist zu überlegen, inwiefern eine gesetzliche Versicherung für Selbstständige noch notwendig ist. Dies sollte im Einzelfall anhand der gegebenen Leistungen präzise geprüft werden.
Der gesetzliche Garantiezins bei VersicherungenVersicherungen, die die Gelder der Versicherten verzi...