Die Invaliditäts- und Todesfallleistungen einer privaten Unfallversicherung gehören zu den Kernleistungen, die ein solcher Vertrag bietet. Sie sind, ebenso wie die private Unfallrente, in nahezu jedem Vertrag enthalten. Hier sollten Versicherungsnehmer lediglich prüfen, in welcher Höhe die jeweilige Absicherung zur Verfügung steht, so dass im Ernstfall ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Neben der Invaliditäts- und der Todesfallleistung sowie der Unfallrente ist es zusätzlich möglich, weitere Absicherungsoptionen zu wählen, um den Versicherungsschutz zu komplettieren. Welche dieser Absicherungsoptionen im Einzelnen gewünscht sind, kann individuell entschieden werden. So ist es möglich, einen auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittenen Vertrag zu erhalten, der die Risiken vollumfänglich abdeckt.
In vielen Verträgen zur privaten Unfallversicherung werden auch kosmetische Operationen sowie Bergungskosten, die im Zusammenhang mit einem Unfall stehen, übernommen. Die Kostenübernahme der kosmetischen Operationen sorgt dafür, dass Versicherte auch bei schweren Verletzungen wieder ein normales Leben führen und sich im Alltag unbeschwert bewegen können. Vor allem Frauen leiden oft sehr unter sichtbaren Verletzungen, so dass diese Zusatzoption sehr wichtig ist.
Gleiches gilt für die Kostenübernahme von Bergungskosten. Diese können insbesondere für Wanderer wichtig werden, die im Gebirge verunglücken. Rettungsmaßnahmen, die für die Bergung notwendig werden, können hier bis zur im Vertrag benannten Versicherungssumme übernommen werden. Auch im Skiurlaub können Verletze so geborgen und schnell versorgt werden.
Nach einem schweren Unfall ist es nicht selten notwendig, einige Zeit im Krankenhaus zu verbringen. Gesetzlich Versicherte müssen in diesem Fall pro Tag einen Beitrag von 10 Euro entrichten, der sich im Laufe der Zeit zu einem enormen Betrag summieren kann. Zudem fallen nicht selten weitere Kosten wie Telefon- und Fernsehkosten an, auch Angehörige müssen meist tief in die Tasche, um den Verletzten im Krankenhaus besuchen zu können.
Diese Kosten können mit Hilfe einer Krankenhaustagegeldversicherung abgedeckt werden. Pro Tag erhalten Versicherte hier einen festen Betrag, der je nach Wunsch und Bedarf genutzt werden kann.
Ein ähnliches Bild zeichnet sich für die Kurkostenbeihilfe. Diese Übernahme sorgt dafür, dass Betroffene notwendige Kuraufenthalte nutzen können, um so schneller wieder fit zu sein.
In welcher Höhe das Krankenhaustagegeld oder die Kurkostenbeihilfe übernommen wird, muss wiederum individuell geklärt werden und ist aus den Versicherungsbedingungen ersichtlich.
Obwohl eine Unfallversicherung häufig abgeschlossen wird, um finanzielle Sorgen bei schwer wiegenden Verletzungen abzusichern, finden sich in einigen Verträgen auch Versicherungsleistungen bei weniger schweren Verletzungen. So erhalten einige Versicherte beispielsweise Leistungen auch bei Knochenbrüchen, Quetschungen und Verstauchungen. Auch hier kann die Höhe individuell anhand der Versicherungsbedingungen bestimmt werden. Ob eine solche Zusatzoption sinnvoll ist, ist sicherlich vom Preis abhängig und sollte je nach Bedarf bestimmt werden.
Der gesetzliche Garantiezins bei VersicherungenVersicherungen, die die Gelder der Versicherten verzi...