Die private Unfallversicherung leistet, wenn ein Unfall geschehen ist. Damit ein Ereignis als Unfall anerkannt wird, muss es unvorhergesehen und plötzlich eintreten. Eine Verletzung, die schleichend entstanden ist, wie beispielsweise ein Bandscheibenvorfall durch dauerhafte Fehlbelastungen, wird nicht übernommen.
Zusätzlich zu einem plötzlich von außen auftretendem Ereignis leisten viele Unfallversicherer auch dann, wenn der Unfall infolge einer größeren Kraftanstrengung passiert ist. Diese Klausel ist besonders für Sportler wichtig, denn so sind auch Muskelverletzungen und Sehnen- oder Bänderrisse über die private Unfallversicherung abgedeckt.
Viele Versicherungsunternehmen bieten lediglich dann Versicherungsschutz, wenn es sich tatsächlich der Definition folgend um einen Unfall handelt. Einige wenige Versicherungen jedoch bieten auch weiterführenden Schutz, etwa bei tauchtypischen Erkrankungen oder einem erstmals auftretendem Herzinfarkt. Sogar Krebserkrankungen können, wenn sie erstmals auftreten, einem Unfall gleichgestellt werden.
Ähnlich wie bei anderen Personenversicherungen fordern die Versicherungsunternehmen auch beim Abschluss einer Unfallversicherung Angaben zum Gesundheitszustand der zu versichernden Person. Die Versicherungen benötigen beispielsweise Informationen über aktuelle Behandlungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates oder de Herz-Kreislauf-Systems. So soll ausgeschlossen werden, dass der Unfall eventuell auf diese vorhandenen Erkrankungen zurückzuführen ist. Mitunter werden bei Vorerkrankungen dann einzelne Leistungen ausgeschlossen.
Der gesetzliche Garantiezins bei VersicherungenVersicherungen, die die Gelder der Versicherten verzi...