Viele Versicherungsnehmer kennen den Begriff der Todesfallleistung aus dem Bereich der Lebensversicherung. Verstirbt der Versicherungsnehmer, erhalten die Hinterbliebenen oder eine im Vertrag benannte Person die vereinbarte Todesfallsumme, die dann individuell verwendet werden kann. Auch bei der Unfallversicherung ist es möglich, eine Todesfallleistung mit der Versicherung zu vereinbaren, denn in nicht wenigen Fällen endet ein Unfall tödlich. Auch bei der Unfallversicherung mit Todesfallleistung erhalten dann die Hinterbliebenen die vertraglich vereinbarte Summe, die dann zum einen für die Regulierung der Bestattungskosten, zum anderen aber auch für die Finanzierung des Lebensunterhalts genutzt werden kann. Wichtig ist eine solche Todesfallabsicherung aber nicht nur für den Hauptverdiener einer Familie oder für Selbstständige, sondern auch für Hausfrauen. Sie erledigen umfassende Arbeiten im Haushalt und übernehmen die Betreuung der Kinder. Können diese Aufgaben nicht mehr übernommen werden, müsste der Vater mitunter zu Hause bleiben und einen Verdienstverlust hinnehmen oder eine Kinderfrau und eine Putzfrau einstellen, was wiederum mit Kosten verbunden ist.
Die Summe, die im Todesfall der versicherten Person ausgezahlt wird, ist von der vereinbarten Todesfallleistung im Versicherungsvertrag abhängig. Die Versicherungsunternehmen bieten ihren Versicherten dabei die Möglichkeit, die Todesfallsumme individuell zu wählen, um sie an die persönlichen Verhältnisse und Vorstellungen anpassen zu können. Bei der Vereinbarung der Todesfallleistung ist darauf zu achten, dass die Summe mindestens zwei Nettojahresgehälter abdeckt, damit die Familie Zeit zum Trauern hat und keine finanziellen Sorgen befürchten muss. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, die Todesfallsumme um eventuell vorhandene Kredite zu erhöhen. Diese könnten dann mit den ausgezahlten Geldern vollständig zurückgezahlt werden, um die monatlichen Belastungen zu reduzieren.
Hinterbliebene haben Anspruch auf die Todesfallsumme der Unfallversicherung, wenn die versicherte Person in Folge des Unfalls verstirbt. Hierbei ist zu beachten, dass ein Unfall nur in wenigen Fällen direkt tödlich ist. Oftmals ist es den Ärzten möglich, den Patienten zumindest einige Wochen oder Monate zu stabilisieren, der Tod tritt dann erst mit Verzögerung ein. Hier ist es wichtig, eine Unfallversicherung zu wählen, die die Todesfallleistung nicht nur sofort nach dem Tod auszahlt, sondern auch dann gewährt, wenn der Betroffene innerhalb von zwölf Monaten nach dem Unfall durch dessen Folgen verstirbt. Viele Versicherungen haben diesen Passus bereits in ihren Policen aufgenommen, lediglich bei einigen älteren Verträgen ist er noch nicht zu finden. Hier kann es mitunter ratsam sein, den Versicherungsvertrag zu wechseln. Wir zeigen Ihnen im Unfallversicherung Vergleich, welche Policen empfehlenswert sind und noch dazu günstig abgeschlossen werden können.
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