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Die Progression in der Unfallversicherung

Die linearen Unfallversicherung Leistungen bei Invalidität

Eine der wichtigsten Leistungen einer Unfallversicherung ist die Kapitalleistung bei Invalidität. Die Höhe dieser Leistungen bemisst sich nach der Gliedertaxe, die im Vertrag genauer beschrieben wird. Beim Verlust eines Beines beispielsweise wäre ein Invaliditätsgrad von 50-70% erreicht, der Verlust eines Fußes würde eine Invalidität von 40% bedeuten. In Abhängigkeit dieser Feststellung wird dann auch die Invaliditätsleistung der Unfallversicherung ausbezahlt. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einer 40%igen Invalidität erhält der Versicherte eine einmalige Kapitalzahlung von 40.000 Euro.

Die Progression

Bei der Suche nach einer privaten Unfallversicherung wird vielfach der Begriff der Progression gebraucht. Unter der Progression versteht man die schrittweise Erhöhung des Auszahlungsbetrages bei hohen Invaliditätsgraden. Ohne eine Erhöhung der Versicherungssumme, die auch ausschlaggebend für die Prämienberechnung ist, ist es so möglich, höhere Leistungen bei besonders schwerer Invalidität zu erhalten, um die in diesem Fall auftretenden Kosten problemlos finanzieren zu können.
Bei einem Progressionstarif können unterschiedliche Progressionsstaffelungen vereinbart werden. Vielfach findet man diese Tarife mit einer 500%igen Progression, auch Tarife mit einer 300- oder 400%igen Progression sind möglich.
Bei einem Tarif mit 500%iger Progression würden Versicherte bereits ab einem Invaliditätsgrad von 50% die vollständige Versicherungssumme ausbezahlt bekommen. Bei höheren Invaliditätsraten kann die Auszahlungssumme die Versicherungssumme sogar übersteigen. Bei einer Invalidität von 100% würde dann die fünffache Versicherungssumme, also 500%, fällig. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro würde dies eine Auszahlung von 500.000 Euro bedeuten. Dieses Geld kann dann sehr gut eingesetzt werden, um Umbaumaßnahmen am Haus zu finanzieren oder das fehlende Einkommen zu ersetzen.

Mehrleistungstarife können nachteilig sein

Alternativ zu den Progressionstarifen bieten einige Versicherungsunternehmen auch die Unfallversicherung im Mehrleistungstarif. Bei diesen Versicherungen können ähnlich wie beim Progressionstarif höhere Leistungen bei hohen Invaliditätsraten vereinbart werden. Anders als beim Progressionstarif, wo die Leistungen progressiv ansteigen, werden hier definierte Grenzen festgelegt, zu denen eine Leistungserhöhung vereinbart wird. Diese Grenzen können beispielsweise bei 50% oder 75% ansteigen, so dass die Leistungen bei schwerer Invalidität entsprechend höher ausfallen.
Diese Tarife jedoch sind für Versicherungsnehmer nicht immer vorteilhaft, denn sie bergen Risiken. In Grenzfällen beispielsweise erhält der Versicherte bei einer Progression von 49% deutlich geringere Leistungen als bei 50%. Dies kann zu Streitfällen führen, da die Versicherung meist die geringere Progression für die Leistungsauszahlung annimmt. Im Unterschied zu Progressionstarifen sind diese Tarife der Unfallversicherung aber häufig günstiger.

Unfallversicherung Vergleich
23.11.2011
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