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Die Gliedertaxe ist bestimmend in der Unfallversicherung

Einer der wichtigsten Begriffe, die bei der Suche nach einer privaten Unfallversicherung auftritt, ist die Gliedertaxe. Sie gibt an, wie hoch die Invaliditätsleistungen der jeweiligen Versicherung sind und mit welchen Beträgen Versicherte bei einem Unfall rechnen können.
Diese Leistungen orientieren sich natürlich daran, wie schwer der Verlust eines Gliedmaßens oder einer Fähigkeit Betroffene beeinträchtigt, ihrem Alltag nachzugehen. Je schwerer die Beeinträchtigung ist, desto höher ist auch der Betrag, den Versicherte erhalten können.

Die allgemeine Gliedertaxe

Viele Versicherungsverträge orientieren sich an der allgemeinen Gliedertaxe. Diese gibt an, zu wie viel Prozent der Betroffene invalide ist. Beim Verlust eines Armes im Schultergelenk beispielsweise wird eine Invalidität von 70% angenommen, beim Verlust einer Hand im Handgelenk beträgt der Invaliditätsgrad 55%. Bei weniger schweren Verletzungen wie etwa dem Verlust des Hörsinns auf einem Ohr wird nur noch eine Invalidität von 30% angenommen, der Verlust der großen Zehe würde nur 5% Invalidität bedeuten. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor oder muss der Verlust mehrerer Gliedmaßen beklagt werden, können die genannten Prozentsätze auch addiert werden, um die Leistungen der Unfallversicherung zu ermitteln.

Individuelle Vereinbarungen möglich

Neben diesen eher allgemeinen Gliedertaxen ist es auch möglich, individuelle Taxen zu vereinbaren, die dann im Invaliditätsfall angesetzt werden und so die Höhe der Invaliditätsleistung beeinflussen. Für Heilberufe etwa ist es möglich, eine eigene Gliedertaxe zu vereinbaren. Beim Verlust des Armes würde hier eine Invalidität von 100% gegeben sein, der Verlust des Hörsinns auf beiden Ohren würde eine Invalidität von 70% nach sich ziehen.
Auch in anderen Berufen ist es grundsätzlich möglich, höhere Gliedertaxen zu vereinbaren. Pianisten beispielsweise würden beim Verlust ihrer Hand ebenfalls eine 100%ige Invalidität erleiden, Fußballer würden beim Verlust ihres Beines zu 100% invalide.

Die Leistungen der Unfallversicherung

Je nach vereinbarter Gliedertaxe werden nun Leistungen der privaten Unfallversicherung fällig. Diese wiederum beziehen sich auf die vereinbarte Versicherungssumme. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einem Invaliditätsgrad von 50%, würden Versicherte eine Leistung von 50.000 Euro erhalten. Bei einem Invaliditätsgrad von 70% würde im Versicherungsfall 70.000 Euro als Invaliditätsleistung ausbezahlt.
Um die Invaliditätsleistungen noch zu steigern, die Versicherungssumme aber nicht erhöhen zu müssen, nutzen viele Versicherungsnehmer Unfallversicherungen mit Progressionstarif. Bei diesen Tarifen erhöhen sich die Leistungen progressiv, so dass 100% der Versicherungssumme bereits bei einer 50%igen Invalidität ausbezahlt werden. Bei höheren Invaliditätsgraden sind dann noch weitaus höhere Leistungen möglich, bei einer Invalidität von 75% können dann beispielsweise 300% der Versicherungssumme ausbezahlt werden.

Unfallversicherung Vergleich
23.11.2011
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