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Die Insassen-Unfallversicherung für den Straßenverkehr

Unfallrisiken im Straßenverkehr

Obwohl Autos immer sicherer und die Vorsichtsmaßnahmen im Straßenverkehr immer umfangreicher werden, lassen sich Unfälle nur schwer vermeiden. Etwa eine halbe Million Menschen verunglücken jährlich auf deutschen Straßen, einige von ihnen schwer. Einige dieser Verletzten sind sogar so schwer verletzt, dass sie als invalide gelten und dauerhaft beeinträchtigt sind.
Dies alles kann schwer wiegende Folgen haben, insbesondere für den Fahrer. Er ist für die Sicherheit der Insassen verantwortlich und müsste für deren Genesung und unter Umständen sogar für die Bezahlung einer Unfallrente aufkommen. Zwar übernimmt die Haftpflichtversicherung einige dieser Leistungen, meist jedoch nicht sofort und oft erst nach einem langen Rechtsstreit. Und wird der Fahrer selbst verletzt, muss er ohne eine entsprechende Absicherung für die Schäden allein aufkommen. Hier kann auch die Auto-Haftpflichtversicherung nicht helfen, da sie lediglich Schäden Dritter übernimmt.
Einzig die Insassen-Unfallversicherung tritt hierein und übernimmt die Schäden der Insassen sowie des Fahrers.

Die Insassen-Unfallversicherung

Die Insassen-Unfallversicherung ist eine Versicherung, die vom Fahrer des Fahrzeuges abzuschließen ist. Er kann mit dieser Versicherung für den Fall vorsorgen, dass er selbst oder Insassen bei einem Unfall verletzt werden. Vor allem Fahrer, die häufig Familie, Freunde oder Arbeitskollegen mitfahren lassen, sollten auf eine solche Versicherung nicht verzichten.
Die Leistungen der Insassen-Unfallversicherung können sehr unterschiedlich ausfallen. So bietet sie zum einen eine Invaliditäts- sowie eine Todesfallleistung, die als einmalige Kapitalsumme ausgezahlt werden. Die Höhe dieser Leistungen ist vom gewählten Tarif abhängig, so dass es sinnvoll ist, die unterschiedlichen Tarife am Markt zu vergleichen und zu überprüfen.
Für den Fahrer bietet die Insassen-Unfallversicherung oft auch weitere Leistungen wie etwa ein Krankenhaustagegeld, welches bei einem Aufenthalt im Krankenhaus abgerufen werden kann. Zudem werden nicht selten Bergungskosten sowie eventuell anfallende Kosten für kosmetische Operationen getragen. Auch hier ist der Umfang der Insassen-Unfallversicherung stark differenziert, was einen Vergleich unabdingbar werden lässt.

Unfallversicherung Vergleich
23.11.2011
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