Gemeinsam mit anderen etwas zu unternehmen, ein Ziel zu verfolgen oder einfach in der Gruppe Spaß zu haben, ist für viele Menschen etwas ganz Besonderes. Wie in jeder Situation ist es aber natürlich auch in diesen Situationen möglich, dass ein Unfall geschieht und ein Teilnehmer verletzt wird. Insbesondere bei Sportvereinen, aber auch bei Wandergruppen oder bei betrieblichen Ausflügen ist ein Unfallversicherungsschutz daher unabdingbar. Mit einem Unfallversicherungsschutz sind die Unfallkosten abgesichert, zudem haben Versicherte Anspruch auf Leistungen im Fall einer Invalidität. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn der Unfall bleibende Schäden hinterlässt, die den Betroffenen im Alltag einschränken. Schließlich kann in diesen Situationen der Beruf oft nicht mehr ausgeübt werden. Sind Kinder betroffen, leiden sie oft ein Leben lang, denn sie können meist ihren Wunschberuf nicht ergreifen oder auch ihr Wunschstudium nicht absolvieren. Die Leistungen der Unfallversicherung sollen hier zumindest mögliche finanzielle Schäden abwenden.
Die Gruppenunfallversicherung, die von vielen Versicherern angeboten werden, können sehr unterschiedlich gestaltet werden. Von einer solchen Gruppen Unfallversicherung spricht man bereits ab zwei versicherten Personen, die bei einem Unfall Leistungen erhalten können. Freizeitsportvereine schließen diese Unfallversicherungen vielfach für ihre Mitglieder ab, die dann während des Trainings oder auch bei einem Auftritt oder einem Punktspiel versichert sind. Passiert ein Unfall, trägt die Gruppenunfallversicherung die Kosten und übernimmt auch Invaliditäts- und Todesfallleistungen, sofern diese vereinbart wurden. Diese Unfallversicherungen gelten in der Regel ab Eintritt in den Sportverein bis zum Austritt. Ein individueller Abschluss, eine Verlängerung oder gar eine Kündigung sind nicht notwendig. Lediglich bei Einmalereignissen wie einem Ferienlager oder einer Ferienfreizeit kann es sinnvoll sein, eine Gruppenunfallversicherung abzuschließen, die zeitlich begrenzt ist und lediglich für den jeweiligen Zeitraum abgeschlossen wird.
Zusätzlich zu Unfallversicherungen für den Freizeitbereich bieten die Unfallversicherer auch Gruppenunfallversicherungen, die von Arbeitgebern abgeschlossen werden können. Obwohl Arbeitnehmer bereits in der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt sind, wollen einige Arbeitnehmer einen zusätzlichen Versicherungsschutz für ihre Mitarbeiter, um sie im Falle eines Unfalls zusätzlich abzusichern. Der private Unfallversicherungsschutz geht dabei weit über die Leistungen der gesetzlichen Versicherung hinaus und sorgt so dafür, dass die Mitarbeiter vollumfänglich abgesichert sind. Je nach Vereinbarung ist es möglich, Invaliditäts- und Todesfallleistungen zu vereinbaren, aber auch Krankentagegelder oder Unfalltagegelder können seitens des Arbeitgebers in den Vertrag integriert werden. Mit diesem zusätzlichen Versicherungsschutz sorgen Arbeitgeber zusätzlich für ihre Belegschaft und sind sich sicher, dass diese bei einem Unfall umfassend abgesichert ist.
Der gesetzliche Garantiezins bei VersicherungenVersicherungen, die die Gelder der Versicherten verzi...